Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Lünen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.luener-klima-aktivitaeten.de veröffentlichte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den genannten Rechtsvorschriften

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Oktober 2023 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10. Oktober 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback-Mechanismus

Sollten Sie Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können hierzu eine E-Mail an die Adresse klima@luenen.de schreiben.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.luener-klima-aktivitaeten.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch: 0211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie bei der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.