Klima-Aktivitäten-Karte für Lünen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Lünen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.luener-klima-aktivitaeten.de veröffentlichte Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den genannten Rechtsvorschriften
- Alternative Zugangswege: Verschiedene alternative Zugangswege zu den Inhalten der Webseite sind nicht möglich.
- Ohne Farben nutzbar: Über Farben vermittelte Informationen sind teilweise nicht ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Die Online-Karte auf unserer Website ist nach Art 1 Abs. 4 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen ausgenommen. Alle in der Karte platzierten Punkte können alternativ in einer textbasierten Liste betrachtet werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. Oktober 2023 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10. Oktober 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Feedback-Mechanismus
Sollten Sie Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können hierzu eine E-Mail an die Adresse klima@luenen.de schreiben.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.luener-klima-aktivitaeten.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch: 0211 855-3451
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie bei der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.